Allgemeine Geschäftsverbindungen
Allgemeine Geschäftsverbindungen
30 Jahren auf dem Jagdmarkt verpflichten. Aus diesem Grund richten wir uns in Artemis nach Glaubwürdigkeits- und Loyalitätsregeln. Das bedeutet, dass unsere Firma keine ausländische Kontakte und gleichzeitig ausländische Geschäftspartner zu eigenem Vorteil ausnutzt, um eigenen Kundekreis zu sammeln. Unsere 30-jährige Erfahrung auf dem polnischen Jagdmarkt hat uns mit verschiedenen Situationen konfrontiert, wo Ehrlichkeit, Verständnis und Diplomatie uns eine große Anerkennung und leitende Position auf dem Markt gesichert hat.
Um es ganz einfach und unkompliziert für unsere Kunden zu machen und um den Kunden den besten Service zu sichern wollen wir hiermit unsere Geschäftsbedingungen präsentieren. Wir haben sie in vielen Kategorien verteilt, um es lesbar und überschaubar zu machen.
BESTELLUNG VON DER JAGD
ARTEMIS Jagdfirma ist ein Vermittler zwischen den Mitgliedern von polnischen Jagdgenossenschaften und ausländischen Kunden (Jagdvermittler im Ausland und die einzelnen Jäger). Unser Jagd Büro ist zuständig für Jagdveranstaltung, Vorbereitung von Jagdgebieten und einen zufriedenstellenden Jagdverlauf.
Um eine Jagd zu bestellen müssen die Kunden zuerst den verschicken Vertrag bestätigen uns unser Anfrageformular ausfüllen. Jede Saison, hier sprechen wir über Rehobock-, Rothirsch-, Damhirsch-, Kahlwild- und Treibjagdsaison hat eigene Termine, wo die Jagd angemeldet und vorausgezahlt sein muss. Unser Wunsch ist, dass jede Jagd so früh wie möglich gebucht sein wird. Auf dieser Weise können wir unseren Kunden die besten Preise und Reviere garantieren. Unten präsentieren wir kurz und bündisch die Termine, wo Ansitzjagd angemeldet sein muss.
• Bock Jagd in Mai: spätestens der 15. März, danach Vorauszahlung bestimmt in dem Vertrag
• Blattzeit: spätestens der 15 Juni, Brunft im September spätestens der 15 Juli.
• In jedem anderen Fall soll die Gruppe für Ansitzjagd spätestens ein Monat vor dem Jagdbeginn angemeldet werden.
• Wenn es sich um Treibjagdsaison handelt, sollen alle Gruppen spätetsens Anganf August angemeldet werden. Bis Mitte September kann die Anzalh von Jägern sich ändern i einem ubedeutetem Grad.
• Wenn die Gruppe nicht rechtzeitig angemeldet wird, oder wenn die Anzal von Jägern kleiner ist als im Vertrag, behält Artemis das Recht die Jagd an andere Gruppe zu verkaufen oder die Jagd einfach stornieren.
STORNIERUNG VON DER JAGD
• Wenn Jäger die Jagd storniert, kann es nur 30 Tage vor dem Jagdbeginn passieren. In anderem Fall, wo die Jagd storniert wird, behält Artemis das Recht die Vorauszahlung, die im Vertrag bestätigt wurde, zu behalten.
ANZAHL VON TEILNEHMERN (betrifft nur Treibjagd):
• Die Gruppe für Treibjagd muss mindestens 14 Jägern zählen. Wenn die Gruppe kleiner ist als die Anzahl bestimmt im Vertrag, behält Artemis das Recht eigene Kunden zuzufügen.
• Es ist möglich die Gruppe für Treibjagden zu vergrößern. Die Anzahl von Jägern kann sich 30 Tage vor der Ankunft ändern. Falls die Anzahl von Jägern kleiner wird und die Änderung 30 Tage vor der Jagd stattfindet, ist der Gruppenleiter dazu verpflichtet den Betrag für die fehlenden Teilnehmer zu zahlen. Im anderen Fällen gelten Bestimmungen früher besprochen und im Vertrag bestätigt.
• Bei höherer Gewalt (Überschwemmung usw.) behält Artemis das Recht das Revier zu ändern. Die Änderung kann nur 1,5 Monat vorher stattfinden. Auf diese Weise kann Artemis die besten Jagdgebiete garantieren. Wenn die Gruppe die angebotenen Jagdgebiete nicht akzeptiert, storniert Artemis die Jagd und zählt die Vorauszahlung zurück.
REISEDOKUMENTEN:
• Nachdem Artemis die Vorauszahlung für Jagd bekommen hat, stellen wir die erforderlichen Reisepapieren aus, d.h. Woucher, Wegbeschreibung. In jedem Woucher beschreiben wir, wann die Jagd stattfindet, was zum Abschuss gibt, wo die Gruppe wohnen wird und wie das Gebiet heißt.
• Jede Gruppe bekommt auch die wichtigsten praktischen Informationen d.h. Name und Handy Nummer von dem Dolmetscher usw.
• Jeder Jäger ist selbst dafür verantwortlich alle gültige Reisepapieren, die verschickt werden, zu kontrollieren. Das betrifft auch Flugtransport vom Jagdgewähr. Alle Jäger müssen eine gültigen Waffenpass und ein gültiges Jagdschein haben.
• Wenn die Jagd vorbei ist, bereiten Artemis Mitarbeiter einen Protokoll von der Jagd. Ein Jagdprotokoll ist ein gültiges Dokument, das erlaubt, die Trophäen außerhalb der polnischen Grenzen zu transportieren. Mit ihrer Unterschrift bestätigt der Kunde, das alles, was im Protokoll eingetragen würde, ist 100% richtig angegeben. Alle Beschwerden müssen ins Protokoll eingetragen werden, um das Recht auf Erstattung und Rückzahlung zu verlangen. Alles, was im Protokoll nicht erwähnt ist, kann der Kunde keinen Rechtsanspruch auf eine angemessene Rückerstattung erhalten.
• Jeder Jäger kann die Trophäen nach Hause mitnehmen. Relevante Dokumenten werden vor der Abreise ausgestellt. Entstehen in Zwischenzeit irgendwelche Einfuhrabgaben, werden sie von den einzelnen Jägern gedeckt. Die Abmessung und Bewertung von Trophäen und denen Gewicht finden vor der Abreise statt in Anwesenheit: eines Vertreters des zuständigen Jagdgebiet, wo Jagd veranstaltet wird, von interessierten Jägern, Artemis Vertreter sowie Führer / Dolmetscher. Falls Die Trocknungszeit von Trophäen aus formalen Gründen, zum Beispiel wegen einer früheren Abreise des Jägers nicht gehalten werden können – dann ist das tatsächliche Gewicht der Trophäe (ohne Trocknung und damit verbunden Gewichtsverlust) gültig- Aus diesen Gründen besteht keine Möglichkeit über das Gewicht nach der Rückkehr nach Hause zu beklagen. In diesem Fall wird keine Rückzahlung berücksichtigt. Sollten die Umstände es zeitmassig erlauben, Beschwerden oder andere strittige Fragen zu erklären, müssen sie an der Stelle vor der Abreise beigelegt werden und ins Protokoll eingetragen.
UNTERKUNFT:
Unterkunft:
• Wir fragen immer die Kunden, wie sie wohnen möchten, so dass jeder sich wohl fühlt- das ist unser Priorität.
• Artemis Mitarbeiter verfügen über ein großes Wissen, was Übernachtungsmöglichkeiten betrifft. 30 Jahre auf dem Markt verpflichten uns dazu, dass wir allen Jägern die beste Service sichern. Unsere Mitarbeiter kontrollieren persönlich, wie unsere Kunden wohnen werden (das betrifft vor allen Ansitzjagd). Es gibt mehrere Möglichkeiten: Jagdhütten, Hotels und Privathäusern. Wir versuchen die Wünschen von unseren Kunden zufrieden zu stellen und einen exzellenten Standard von Unterkünfte zu sichern mit traditioneller polnischer Küche, je nach dem Wunsch, und eine freundliche und angenehme Atmosphäre, wo unsere Kunden sich nach der Jagd entspannen können. Wir üben einen bestimmten Einfluss auf, wie unsere Kunden bedient werden.
• Je nachdem Unterkunft Qualität ist jeder Kunde dazu verpflichtet für Übernachtung in EZ zu zahlen. Der Betrag beläuft sich auf 20 € pro Nacht/Jäger.
Detaillierte Geschäftsbedingungen:
• Sobald die Jagd gebucht ist, vermissen wir nur eine Sache- Vorauszahlung. Alle Vorauszahlungen werden im jeden Vertrag bestimmt und bestätigt. Wenn die Vorauszahlung Termin massig nicht eingezahlt, wird, behält Artemis das Recht die Jagd zu stornieren und an anderen Vermittler zu verkaufen. Um es mehr lesbar und übersichtig zu machen, haben wir die Vorauszahlungen kurz unten zusammenfasst:
- Bock Jagd im Mai- bis. 15. März
- Blattzeit: bis 15. Juni
- Brunft im September- bis 15. Juli
- Treibjagden- spätestens 15. September
- Im Fall von anderen individuellen Jagden muss die Vorauszahlung spätestens 1 Monat vor der Jagd eingezahlt werden.
• Vorauszahlung Nr. 2 für Abschüsse muss mindestens 14 Jagd Tage vor der Jagd eingezahlt werden, und d. h. 250 €x Anzahl bestellten Böcken und 1000 €x Anzahl bestellen Hirschen
• Vor dem Jagdbeginn und nachdem die Vorauszahlung registriert wird, ist Artemis dazu verpflichtet, alle Reisepapieren zu schicken.
• Ein Protokoll Dokument, das eine Grundlage dafür ist um eine Rückerstattung für eine mangelhafte Jagd zu bekommen (nur in gegründeten Fällen). Deswegen müssen sowohl alle negative als auch positive Bemerkungen in das Protokoll eingetragen werden. In einem anderen Fall behält Artemis das Recht die Reklamation nicht zu berücksichtigen. Das Jagdprotokoll und der Woucher wird in zwei Sprachen ausgestellt, d.h.: in Polnisch und in dieser Sprache, die von dem Jagdleiter verstanden wird.
• Was die Treibjagden betrifft, sind alle Jäger dazu verpflichtet, Sicherheitsfragen zu unterschreiben als Ausdruck dafür, dass sie damit einverstanden sind. Vor dem Beginn der Jagd wird jeder Jäger dazu verpflichtet die Sicherheitsregeln zu beachten und persönliche Verantwortung für einen sicheren Umgang mit dem Gewähr zu tagen.
• Es kann passieren, vor allem wenn die Jagdsaison fast zu Ende geht, dass Anzahl von Wildarten zum Abschuss begrenzt wird. Unsere Kunden bekommen es zu wissen mindestens 30 Tage vor dem Jagdbeginn. Das betrifft vor allem Abschuss von Kahlwild.
Strafgebühren:
Strafgebühren gelten vor allen während der Treibjagd. Straff für Erlegen von einem Rehbock in Schonzeit beläuft sich auf 2000 PLN. Der Betrag wird direkt entweder an die polnische Jagdgenossenschaft eingezahlt oder an die polnische Jagdpolizei. Dieselbe Regel betrifft anderes Wild, das illegal erlegt wird.
Jedes angeschweißte Wild, das nicht gefunden wird, wird als erschossen berechnet und zählt zu der gesamten Strecke.
Übermäßiger Gebrauch von Alkohol während der Jagd oder direkt vorher bedeutet, dass Der Jäger sofort aus der Jagd ausgeschlossen sein wird- entweder für manche Treiben oder für den ganzen Tag. Das betrifft auch jede Situation, wenn die Sicherheitsregeln nicht respektiert werden.
Artemis Verpflichtungen:
Artemis ist dazu verpflichtet einen guten Service von unseren Leistungen zu sichern. Wir übernehmen die Verantwortung um einen guten Dolmetscher für jede Gruppe zu sichern, dazu kommt noch Transport vom Flughafen und andere wichtige Leistungen, worum wir gebeten wird (zusätzlich). Die wichtigste Sache ist die Vertragsbedingungen zu behalten und den Wünschen von unseren Kunden gewachsen zu werden.
Ausländische Jäger sind verpflichtet, polnische Jagdvorschriften zu beachten. Erlegen von Wild während der Schonzeit ist in Polen strengstens untersagt.
Höhere Gewalt
Falls außerordentliche Ereignisse oder Umstände außerhalb Artemis Einfluss entstehen: wie Krieg, Streik, Aufruhr oder Naturkatastrophen wird Artemis auf diesem Grund gehindert seine Verpflichtungen genannt in einem Jagdvertrag zu erfüllen. Artemis Sp. z o.o. wird ihre Kunden darüber in richtigem Zeitraum informieren und ihnen ein anderes Jagdrevier anbieten, das den gleichen Qualitätsstandard wie das vorige Gebiet darstellt.
In allen geschäftlichen Streiten gilt die polnische Gesetzgebung.